Institutionelle Charta

Das Rote Kreuz Wallis ist ein unabhängiger Kantonalverband, der Mitglied beim Schweizerischen Roten Kreuz und Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist.

Der Kantonalverband besteht untrennbar aus seinen Mitgliedern, Freiwilligen und Angestellten, die sich gemeinsam für die Unterstützung der Bevölkerung einsetzen; alle diese Personen sind mit dem nachfolgenden «wir» gemeint:

  1. Die 7 Rotkreuzgrundsätze – Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität – stehen im Zentrum unseres Handelns innerhalb des weltweit grössten humanitären Netzwerks. 
  2. Wir treten ein für die Bevölkerung in unserem Kanton, ohne Unterscheidung nach Nationalität, Rasse, Religion und Geschlecht oder sozialer und politischer Zugehörigkeit. 
  3. Unsere Tätigkeit zielt auf die Unterstützung der Bevölkerung in den Bereichen Gesundheit und Soziales mit Unterstützungsangeboten für die Bevölkerung.
  4. Mit unserem Engagement wollen wir einen humanitären Mehrwert oder Vereinen, welche die gleichen Ziele teilen.
  5. In unserem Handeln fördern wir den sozialen Zusammenhalt und die soziale Integration und achten darauf, die Diversität der Menschen und ihre jeweiligen Bedürfnisse zu respektieren. 
  6. Bei unserer Arbeit streben wir nach Qualität und Effizienz. Wir zeichnen uns durch unsere Kompetenz und unser Engagement aus. Wir bilden uns regelmässig weiter. Wir evaluieren unsere Tätigkeit kontinuierlich und passen sie entsprechend an. 
  7. Wir engagieren uns für Nachhaltigkeit, indem wir auf einen möglichst geringen ökologischen Fussabdruck achten und unserer Ressourcen, einschliesslich unserer finanziellen Mittel, effizient und wirtschaftlich einsetzen. 
  8. Wir pflegen eine aktive und transparente Kommunikation. Wir haben ein offenes Ohr für unsere Mitglieder, Freiwilligen und Angestellten sowie für die Bevölkerung. 
  9. Wir suchen nach diversifiziert angelegten und dauerhaften finanziellen Mitteln, um unsere Aktivitäten langfristig sichern und ausbauen zu können. 
  10. Unsere Anerkennung gilt all jenen, die uns unterstützen und sich mit uns zusammen engagieren, sowie den Begünstigten, die uns ihr Vertrauen schenken.

Charta verabschiedet durch den Direktionsrat am 20.11.23, durch das Personal am 5.12.23 und den Vorstand am 14.12.23.