Babysitter-Vermittlung

Dank der Babysitter-Liste haben Eltern von Kindern ab drei Monaten die Möglichkeit, bei Bedarf auf einen zertifizierten Babysitter des Roten Kreuzes zurückzugreifen, der sich liebevoll und zuverlässig in ihrem Zuhause um ihre Kinder kümmert.

Das Rote Kreuz Wallis stellt seinen Mitgliedern eine regelmässig aktualisierte Liste von Babysittern zur Verfügung. Alle haben den Babysitting-Kurs des Roten Kreuzes erfolgreich absolviert und sind mindestens 13 Jahre alt. Die Babysitter kommen zu den Familien nach Hause, kümmern sich um die Kinder, spielen mit ihnen, bereiten die Mahlzeiten zu  und helfen ihnen bei der Körperpflege.

Hinweis: Die Rotkreuz-Babysitter dürfen keine kranken Kinder oder Säuglinge unter drei Monaten betreuen. Babysitting dient der Entlastung der Eltern und findet nicht  während deren Arbeitszeit statt. Es ersetzt keine externe Kinderbetreuung wie Kita, Tagesmütter oder andere gewohnte Betreuungsformen. 

In Notfällen steht jedoch unser Dienst für die Kinderbetreuung zu Hause zur Verfügung. Dieser übernimmt insbesondere die Betreuung von kranken Kindern sowie von Kindern, deren Eltern selbst krank oder verunfallt sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen- Babysitting

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie ausführlichere Informationen über Richtlinien, Lohnempfehlungen, Grundregeln sowie Versicherungsfragen für beide Seiten.

Wie funktioniert's?
Was sind die Empfehlung für die Entschädigung von Babysittern?