Er ermöglicht eine gezielte Unterstützung, beispielsweise für die Beteiligung an Zahnarztkosten, Ferienlagern, sportlichen Aktivitäten oder medizinischen Ausgaben.
Anträge auf Unterstützung müssen über das entsprechende Formular mit den erforderlichen Beilagen eingereicht werden.
- Diese Hilfe wird nur einmal pro Kalenderjahr gewährt. Der maximal gewährte Betrag beträgt CHF 500.– pro Kind.
- Die Anträge werden innerhalb von maximal vier Wochen bearbeitet, danach wird eine schriftliche Entscheidung mitgeteilt.
- Für Personen, die von einem offiziellen Sozialdienst betreut werden, muss der Antrag über diesen Dienst eingereicht werden. Das Subsidiaritätsprinzip wird bei der Prüfung der Anträge stets berücksichtigt.
- Der Mimosa-Fonds darf nicht zur Begleichung von Mahngebühren, Verzugszinsen, Zahlungsaufforderungen oder Schulden verwendet werden.
- Wird eine finanzielle Unterstützung gewährt, werden die Rechnungen direkt an den Leistungserbringer bezahlt. Grundsätzlich erfolgen keine Auszahlungen an die Begünstigten.
