Fonds Mimosa

Dieser Fonds ist ausschliesslich für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bestimmt, die aus Familien im Wallis stammen und mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind.

Er ermöglicht eine gezielte Unterstützung, beispielsweise für die Beteiligung an Zahnarztkosten, Ferienlagern, sportlichen Aktivitäten oder medizinischen Ausgaben.

Anträge auf Unterstützung müssen über das entsprechende Formular mit den erforderlichen Beilagen eingereicht werden.

  • Diese Hilfe wird nur einmal pro Kalenderjahr gewährt. Der maximal gewährte Betrag beträgt CHF 500. pro Kind.
  • Die Anträge werden innerhalb von maximal vier Wochen bearbeitet, danach wird eine schriftliche Entscheidung mitgeteilt.
  • Für Personen, die von einem offiziellen Sozialdienst betreut werden, muss der Antrag über diesen Dienst eingereicht werden. Das Subsidiaritätsprinzip wird bei der Prüfung der Anträge stets berücksichtigt.
  • Der Mimosa-Fonds darf nicht zur Begleichung von Mahngebühren, Verzugszinsen, Zahlungsaufforderungen oder Schulden verwendet werden.
  • Wird eine finanzielle Unterstützung gewährt, werden die Rechnungen direkt an den Leistungserbringer bezahlt. Grundsätzlich erfolgen keine Auszahlungen an die Begünstigten.